Swiss Life besetzt den Stiftungsrat ihrer BVG-Vollversicherungs-Sammelstiftung neu auf demokratische Weise. Wahlberechtigt sind die paritätisch zusammengesetzten Verwaltungs- kommissionen aller Betriebe, die der Sammelstiftung angeschlossen sind. Dem 10-köpfigen Stiftungsrat werden je vier versicherte Arbeitnehmer und Arbeitgeber angehören sowie zwei Delegierte von Swiss Life.

Neu wird der Stiftungsrat der BVG-Sammelstiftung von Swiss Life aus zehn Mitgliedern bestehen (bisher sechs). Die Zahl der externen Mitglieder bzw. der versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Stiftungsrat steigt von drei auf acht. Da Swiss Life als Versicherer einen 100%-igen Vorsorgeschutz für alle Versicherten ihrer BVG-Sammelstiftung garantiert, bleibt das Unternehmen mit zwei Mitgliedern im Stiftungsrat vertreten. Die Besetzung des obersten Führungsorgans der Stiftung erfolgt damit auf Basis der neuen Bestimmungen über die paritätische Verwaltung, die kürzlich mit der 1. BVG-Revision in Kraft getreten sind.

23'000 Betriebe sind wahlberechtigt
Gewählt wird der Stiftungsrat von den paritätisch zusammengesetzten Verwaltungskommissionen der 23'000 Betriebe, die ihre berufliche Vorsorge über die BVG-Sammelstiftung von Swiss Life abwickeln. Die entsprechenden Wahlunterlagen werden in diesen Tagen versandt. Diese umfassen bereits je vier Vorschläge für die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung im Stiftungsrat. Um bei allfälligen Rücktritten während der Amtszeit Neuwahlen zu vermeiden, enthält der Wahlvorschlag zudem je neun Ersatzkandidaten der beiden Sozialpartner.

Kandidatinnen und Kandidaten aus allen Landesteilen
Die insgesamt 26 Frauen und Männer gehören unterschiedlich grossen Betrieben aus allen Landesteilen an. Sie wurden in Zusammenarbeit mit zahlreichen Verwaltungskommissionen nominiert. Über diese breit abgestützte Auswahl hinaus können die Kommissionen aus ihren Betrieben zusätzliche Kandidaten für den Stiftungsrat nominieren. Ohne Zusatznominationen gelten die bereits vorgeschlagenen Kandidaten in stiller Wahl in der Reihenfolge ihrer Nomination als bestätigt.

Vierjährige Amtszeit beginnt am 1. Juli 2005
Ist keine stille Wahl möglich, wird [Ende Februar/Anfang März] unter den angeschlossenen Betrieben eine Briefwahl mit allen Kandidaten durchgeführt. Die vier Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter mit den meisten Stimmen gehen in den Stiftungsrat. Die anderen halten sich in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses als Ersatzmitglied zur Verfügung und rücken automatisch nach, wenn während der Amtszeit Rücktritte erfolgen. Die Vertreter von Swiss Life stehen nicht zur Wahl, sondern werden vom Unternehmen delegiert. Der neue Stiftungsrat konstituiert sich im Juni und beginnt die neu von drei auf vier Jahre verlängerte Amtszeit am 1. Juli 2005.

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Swiss Life

Die Swiss Life-Gruppe ist einer der führenden europäischen Anbieter von Vorsorgelösungen und Lebensversicherungen. Im Heimmarkt Schweiz, in dem das Unternehmen Marktführer ist, und in ausgewählten europäischen Märkten bietet die Swiss Life-Gruppe über eigene Agenten, Broker und Banken ihren Privat- und Firmenkunden eine umfassende Beratung verbunden mit einer breiten Produktpalette. Multinationale Konzerne werden in einem Netzwerk von Partnern in über
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Die Swiss Life Holding, mit Sitz in Zürich, wurde als Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt 1857 gegründet. Die Aktie der Swiss Life Holding ist an der SWX Swiss Exchange kotiert (SLHN). Weltweit beschäftigt das Unternehmen rund 10'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.