Aktienregister
 
Der Eintrag im Aktienregister ist die gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre an der Generalversammlung.
 
Ziel und Zweck des Eintrags
Durch die Eintragung im Aktienregister erhalten die Aktionäre zusätzliche Rechte und vereinfachen die Verwaltung der Titel. Dazu zählen:

  • Die Aktionärin/der Aktionär erhält die gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung;
  • Die Transfers der registrierten Titel werden im Aktienregister nachgeführt;
  • Die Aktionärsdaten werden aktiv verwaltet;
  • Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären samt Traktandenliste mit den aktuellen Daten aus dem Aktienregister zugestellt.


Dank einer direkten Verbindung zum schweizerischen Wertschriften-Giro-System wird das Aktienregister täglich nachgeführt.
Eintragung ins Register
Aktien, die sich in einem Depot der Swiss Life Holding oder einer Bank befinden und noch nicht auf den Namen des Besitzers im Aktienregister eingetragen sind, können mittels Eintragungsgesuch eingetragen werden. Das entsprechende Formular kann bei Shareholder Services bezogen werden.

So können Sie Ihre Stimmrechte bereits an der nächsten Generalversammlung der Swiss Life Holding persönlich oder durch Stimmrechtsvertretung aktiv wahrnehmen.