Angebotspflicht: In den Statuten der Swiss Life Holding ist weder eine «Opting-up»- noch eine «Opting-out»-Klausel vorgesehen.
Kontrollwechselklauseln: Es bestehen keine vertraglichen Bestimmungen zugunsten des Verwaltungsrats oder der Konzernleitung hinsichtlich eines Kontrollwechsels.