Generalversammlung
 
Die jährliche Generalversammlung ist das oberste Organ der Swiss Life Holding.

Die Generalversammlung findet in der Regel im Mai statt, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Jeder eingetragene Aktionär erhält vor der Versammlung eine persönliche Einladung sowie eine detaillierte Traktandenliste. Die Traktandenliste wird ausserdem in verschiedenen Medien sowie im Internet veröffentlicht.
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Mitwirkungsrechte
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% des gesamten Aktienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinigen.