Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz oder die Statuten an die Generalversammlung als formell oberstes Organ der Aktiengesellschaft übertragen sind. Neben den gesetzlichen Aufgaben obliegen dem Verwaltungsrat insbesondere die Festlegung der Strategie und die Oberleitung der Gruppe sowie die Aufsicht über die Konzernleitung.