Jedem Mitglied der Konzernleitung ist ein Konzernbereich zugeteilt. Die Mitglieder der Konzernleitung sind verantwortlich für die Festlegung der Ziele, die Finanzplanung, die Personalführung und die Zielerreichung in ihrem Konzernbereich. Sie erlassen die für ihren Konzernbereich gültigen Weisungen im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften, der Reglemente und der für die Gruppe geltenden Weisungen.