Die jährliche Generalversammlung ist das oberste Organ der Swiss Life Holding. Die Generalversammlung findet jeweils im April oder Mai statt, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Jeder eingetragene Aktionär erhält vor der Versammlung eine persönliche Einladung sowie eine detaillierte Traktandenliste. Die Traktandenliste wird ausserdem in verschiedenen Medien sowie im Internet veröffentlicht. 

Die Einberufung und die Durchführung stehen unter der Verantwortung der Abteilung Shareholder Services, welche sicherstellt, dass:

 
  • die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre rechtzeitig eingeladen werden.
  • die Stimmrechtsausübung durch direkte Teilnahme oder durch Stimmrechtsvertretung erfolgen kann.
  • Die nächste ordentliche Generalversammlung der Swiss Life Holding AG findet am 15. Mai 2024 in der Swiss Life Arena in Zürich-Altstetten statt.

Generalversammlung vom 28. April 2023

Protokoll de      
Abstimmungsresultate de en    
Medienmitteilung de en    
Traktandenliste de en fr it
Aktionärsbrief de en fr it
Swiss Life Jahresergebnis 2022   en    
Die Rolle des Verwaltungsrats bezüglich Sustainability   en    
Rede Verwaltungsratspräsident de en    
Rede CEO de en    

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Adressänderung für Aktionäre

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Mitwirkungsrechte

Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% des gesamten Aktienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinigen.