1'349 Aktionäre der Rentenanstalt/Swiss Life hoben an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. Oktober 2002 die statutarische Stimmrechtsbeschränkung von 10% zugunsten der neuen Swiss Life Holding auf. Sie ebneten damit den Weg für die Einführung der Holdingstruktur und die angekündigte Kapitalerhöhung auf Stufe Swiss Life Holding. Mit dieser Kapitalerhöhung sollen der Gruppe Eigenmittel in der Höhe von 0.9 bis 1.2 Milliarden CHF zufliessen. Eine beachtliche Zahl von grösseren institutionellen Anlegern hat eine Teilnahme bereits in Aussicht gestellt.

Die Swiss Life-Gruppe beabsichtigt, ihre Eigenkapitalbasis zu verstärken und eine Holdingstruktur einzuführen. Damit soll die nötige Handlungsfreiheit zur Umsetzung der neuen Strategie geschaffen, aber auch vermehrte Transparenz und die Voraussetzungen für eine optimale Finanzplanung der Gruppe sichergestellt werden. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Beschlüsse waren Gegenstand der ausserordentlichen Generalversammlung vom 23. Oktober 2002.

Für die Einführung der Holdingstruktur hatte die neue Swiss Life Holding am 23. September 2002 ein Umtauschangebot für sämtliche Aktien der Rentenanstalt/Swiss Life veröffentlicht. Dieses wurde bereits in der ordentlichen Angebotsfrist von über 75 Prozent der Aktionäre angenommen. Die Nachfrist beginnt am 24. Oktober und endet am 6. November 2002. Während dieser Zeit haben die übrigen Aktionäre nochmals Gelegenheit, ihre Rentenanstalt/Swiss Life-Aktien gegen solche der Swiss Life Holding umzutauschen. Das Bezugsverhältnis und der Bezugspreis werden am 13. November 2002 bekannt gegeben. Die Bezugsfrist dauert vom 19. bis 27. November 2002. Der Bezugsrechthandel läuft vom 19. bis 26. November 2002. Erster Handelstag für die neuen Aktien ist der 28. November 2002.

Nach Einführung der Holdingstruktur wird die angekündigte Kapitalerhöhung auf der Ebene der Swiss Life Holding durchgeführt.

Die an der ausserordentlichen Generalversammlung gefassten Beschlüsse über eine ordentliche und eine bedingte Kapitalerhöhung auf der Stufe der Rentenanstalt/Swiss Life gelten für den unwahrscheinlichen Fall, dass das öffentliche Umtauschangebot nicht vollzogen werden könnte. Ausstehend für den Vollzug des Umtauschangebots und die Einführung der Holdingstruktur sind nur noch die Bewilligungen der SWX Swiss Exchange und der zuständigen ausländischen Behörden. Der von der Generalversammlung gefasste Beschluss über ein genehmigtes Kapital gilt hingegen in jedem Fall und dient der flexiblen Zuteilung von Eigenmitteln zwischen der Swiss Life Holding und der Rentenanstalt/Swiss Life.

1'349 Aktionärinnen und Aktionäre nahmen an der ausserordentlichen Generalversammlung im Hallenstadion in Zürich teil. Sie vertraten 6'552'188 Stimmen und damit 55.78% des stimmberechtigten Kapitals.
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