Long Term Strategy: Stellungnahme bezüglich der Verfügung des Bundesamtes für Privatversicherungen
Nach über viermonatiger Untersuchung begrüsst die Rentenanstalt/Swiss Life den Abschluss des Verfahrens in Sachen Long Term Strategy AG (LTS) durch das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV). Das Unternehmen hat mit seinen eigenen Abklärungen und der detaillierten Dokumentation rund um die LTS einen wichtigen Beitrag zu den Untersuchungen des BPV geleistet.

Durch die Untersuchungen des BPV wird bestätigt, dass
- die Jahresabschlüsse 2000 und 2001 der Rentenanstalt/Swiss Life bezüglich der Darstellung der LTS korrekt waren,
- die LTS und ihre Organe ordnungsgemäss und für jedermann einsehbar im Handelsregister eingetragen waren,
- es sich beim LTS-Konzept in der vom Verwaltungsratsausschuss genehmigten Grundkonstruktion um eine rechtskonforme Investmentgesellschaft handelte und
- der Rentenanstalt/Swiss Life durch die Aktivitäten der LTS ein Gewinn entstanden ist, der auch den Versicherten zu Gute kommt.

Eine im Auftrag der Rentenanstalt/Swiss Life durchgeführte Untersuchung eines unabhängigen, externen Experten kommt ausserdem zum Schluss, dass
- der Verwaltungsratsausschuss seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und
- dem Unternehmen sämtliche im Zusammenhang mit der LTS stehenden Kosten von der LTS bzw. deren Aktionären vergütet wurden.

Bezüglich der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht des Verwaltungsratsausschusses widersprechen demnach die Ergebnisse dieses Gutachtens den Aussagen des BPV. Eine mögliche Anfechtung des BPV-Entscheids bezüglich dieses Punktes wird nach Vorliegen der formellen Verfügung geprüft.

Ein zusätzlich von einem externen Experten erstelltes Rechtsgutachten ist ausserdem zum Schluss gekommen, dass nach heutigem Wissensstand für die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Rentenanstalt/Swiss Life gegenüber den ehemaligen Mitgliedern der Konzernleitung, die an der LTS beteiligt waren, keine rechtliche Grundlage bestehe. Die Rentenanstalt/Swiss Life wird aber auf der Basis der Verfügung des BPV diesen Punkt nochmals prüfen und die allfällig gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen.

Die LTS hat dem Ruf des Unternehmens über deren materielle Bedeutung hinaus geschadet. Fehler sind passiert. Diese wurden behoben. Der Verwaltungsrat hat mit den vorgenommenen Änderungen im Management und der Trennung der Aufgaben des Chief Financial Officer und des Chief Investment Officer die Konsequenzen gezogen. Heute bestehen bei der Swiss Life-Gruppe keine Beteiligungsgesellschaften für das Management.

Swiss Life
Die Swiss Life-Gruppe ist einer der führenden europäischen Anbieter von Vorsorgelösungen und Lebensversicherungen. Im Heimmarkt Schweiz, in dem das Unternehmen Marktführer ist, und in ausgewählten europäischen Märkten bietet die Swiss Life-Gruppe über eigene Agenten, Broker und Banken ihren Privat- und Firmenkunden eine umfassende Beratung verbunden mit einer breiten Produktpalette. Multinationale Konzerne werden in einem Netzwerk von Partnern in über 50 Ländern massgeschneidert betreut.

Die Swiss Life-Gruppe, mit Sitz in Zürich, wurde als Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt 1857 gegründet. Die Aktie der Swiss Life Holding ist an der SWX Swiss Exchange kotiert (SLHN). Das Unternehmen beschäftigt rund 12 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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