PricewaterhouseCoopers (PwC) nimmt bei allen innerhalb des Konsolidierungskreises der Swiss Life Holding direkt oder indirekt gehaltenen Gesellschaften der Swiss Life-Gruppe die Funktion der externen Revisionsstelle wahr.

PwC hat bestätigt, dass sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit erfüllt.

Dauer und Amtsdauer des leitenden Revisors

Gemäss Statuten ist die externe Revisionsstelle durch die Generalversammlung jeweils für die Dauer eines Geschäftsjahrs zu wählen. Anlässlich der Gründung der Swiss Life Holding im Jahr 2002 wurde PwC als Revisionsstelle und Konzernprüfer gewählt. Seither wurde PwC ununterbrochen wiedergewählt. PwC wirkt zudem seit 1994 als Revisionsstelle der Swiss Life AG. Das Mandat der Revisionsstelle und des Konzernprüfers der Swiss Life Holding wurde letztmals im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2008 neu ausgeschrieben. Dabei hat der Verwaltungsrat nach Durchführung eines Evaluationsverfahrens auf Antrag des Revisionsausschusses der Generalversammlung erneut PwC zur Wahl als Revisionsstelle und Konzernprüfer vorgeschlagen.

Der seitens PwC für die Prüfung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung der Swiss Life Holding verantwortliche Partner (leitender Revisor) übt diese Funktion seit 2018 aus.

Die Rotation des leitenden Revisors erfolgt in Übereinstimmung mit den Regeln zur Amtsdauer gemäss dem Obligationenrecht sowie den Unabhängigkeitsrichtlinien der Schweizerischen Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten (Treuhandkammer) und den internen Richtlinien von PwC. Gemäss Obligationenrecht und Unabhängigkeitsrichtlinien der Treuhandkammer ist die maximale Amtsdauer des leitenden Revisors auf sieben Jahre beschränkt.