Mit dem Gesetz zur Eigenheimrente haben Riester-Sparer seit 1. Januar 2008 die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben auch für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu verwenden. Doch ist der sogenannte Wohn-Riester wirklich eine Alternative? Das Swiss Life Vorsorge-Know-how informiert im zweiten Teil zum Thema Riester-Rente ausführlich über das noch wenig bekannte Fördermodell. Neben sachlichen Informationen bietet das Special unter www.swisslife.de/vorsorge auch einen Beitrag von Matthias Altenähr, Vertriebsexperte für Private Altersversorgung bei Swiss Life, der diese Variante der Altersvorsorge kritisch unter die Lupe nimmt und ein ernüchterndes Fazit zieht.

Auf den ersten Blick scheint Wohn-Riester die Einsatzmöglichkeiten der Riester-Rente sinnvoll zu erweitern. Denn damit lässt sich der Traum von den eigenen vier Wänden als zusätzliche Altersvorsorge schneller verwirklichen. Wie bei allen Riester-Varianten wird die Ansparphase gefördert und erst bei der Rente greift die nachgelagerte Besteuerung. Allerdings gibt es bei Wohn-Riester einiges zu beachten, damit die staatliche Förderung nicht verloren geht. Das bedeutet: Wer seine Immobilie verkauft und nicht erneut in ein Riester-Produkt investiert oder die Immobilie vermietet, sofern der Umzug nicht beruflich bedingt ist, tappt in die Falle. Und selbst im Ruhestand darf nicht verkauft oder vermietet werden. Das ist erst nach dem vollendeten 85. Lebensjahr ohne zusätzliche steuerliche Belastungen möglich.

„Das Konzept von Wohn-Riester setzt auf einen klaren Lebensweg: Wohnortwechsel, Arbeitslosigkeit oder Scheidung sind dabei nicht vorgesehen. Und im Ruhestand sollte genug Geld für die nachgelagerte Besteuerung vorhanden sein“, erklärt Matthias Altenähr. „Doch wer kann schon sagen, wie sein Leben in 10, 30 oder gar 50 Jahren aussehen wird? Zudem läuft die nachgelagerte Besteuerung bis zum 85. Lebensjahr eines Sparers. Verstirbt er vorher, müssen die Erben einspringen.“

Die Absicht von Wohn-Riester, auch Personen zu einem Eigenheim zu verhelfen, die eventuell an der Finanzierung gescheitert wären, ist sicher gut gemeint. Denn gerade bei kinderreichen Familien summieren sich die Zulagen über die Jahre hinweg zu einem bemerkenswerten Betrag. Allerdings sind die Nachteile dieses Modells nicht von der Hand zu weisen. Zusammenfassend stellt Altenähr fest: „Wer sich eine eigene Immobilie zulegen möchte, sollte sorgfältig überlegen, ob Wohn-Riester dafür in Frage kommt. Nur wer sich sicher ist, dass er niemals von Scheidung, Wohnortwechseln oder Arbeitslosigkeit betroffen sein wird, dem kann ohne Vorbehalte die Wohn-Riester-Förderung für einen Immobilienerwerb empfohlen werden.“ Trifft das nicht zu, müssen genügend finanzielle Reserven vorhanden sein, um die aus einer förderschädlichen Verwendung des Wohn-Riesters resultierenden steuerlichen Zusatzbelastungen im Fall des Falles auffangen zu können. So sollte eine Riester-Förderung nur dazu eingesetzt werden, wofür sie ursprünglich konzipiert wurde: den Aufbau einer zusätzlichen Altersrente. „Zwar spart man sich mit einer Immobilie im Alter die Miete, ist aber auch auf eine Rente angewiesen, um die Immobilie und den eigenen Lebensstandard zu unterhalten. Von einer „Rente aus Stein allein“, wie eine selbstgenutzte Immobilie gerne bezeichnet wird, ist noch niemand satt geworden“, kommentiert der Swiss Life Experte Matthias Altenähr.

Über Swiss Life

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