Wer glaubt, nach dem Ausstieg aus dem Berufsleben keine Steuererklärung mehr machen zu müssen, irrt: Nicht nur Pensionäre, auch immer mehr Rentner müssen Teile ihrer Einkünfte an den Fiskus abführen. Dies bestimmt das Alterseinkünftegesetz, das 2005 in Kraft getreten ist. Das Swiss Life Thema des Monats Mai „Alterseinkünfte und Steuern Teil 2“ beleuchtet unter www.swisslife.de/vorsorge die finanziellen Auswirkungen der Rechtslage aus Sicht der Rentner. Swiss Life erklärt, was sich in den letzten Jahren steuerrechtlich für Ruheständler geändert hat, gibt Tipps und veranschaulicht durch Rechenbeispiele die finanziellen Folgen der Rentenreform.

„Früher mussten nur vergleichsweise wenige Rentner Steuern zahlen. Beispielsweise diejenigen, die neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hatten oder als Witwen oder Witwer zwei hohe Renten erhielten“, erklärt Jan Bade, Vertriebsmanager bei Swiss Life in Deutschland. „In Zukunft müssen weit mehr Personen im Ruhestand eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Erwerbstätige nicht nur auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bauen, sondern zusätzlich freiwillig für das Alter vorsorgen.

Zum anderen werden seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes Berufstätige steuerlich entlastet, indem sie in Versicherungen und Vorsorge investiertes Geld in steigendem Maße absetzen können. Im Gegenzug müssen Rentner wie auch Pensionäre ihre Einkünfte versteuern und Geld an den Fiskus abführen.“ Doch wer genau abgabepflichtig ist, ist vielen Ruheständlern nicht klar. Oft sind sie nicht ausreichend informiert. Auf jeden Fall sollten gut versorgte Rentner eine Steuererklärung erstellen, um auf der sicheren Seite zu sein. Denn im Zweifel können bei Versäumnis Nachzahlungen und sogar Bußgelder fällig werden.

Eine Verpflichtung zur Einkommensteuererklärung bedeutet nicht, dass tatsächlich Steuern zu zahlen sind. Welche Einkünfte angegeben werden müssen, welche Ausgaben man als Rentner absetzen kann und welche Rolle die Rentenhöhe spielt, wird im 2. Teil des Themas „Alterseinkünfte und Steuern“ unter www.swisslife.de/vorsorge erklärt.

Über Swiss Life

Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.

Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.

Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Mehr als 50.000 namhafte Unternehmen aus den verschiedensten Branchen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.

Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.