Heirat? Darauf legen viele Paare keinen Wert mehr. Schließlich ist es heute unerheblich, ob man verheiratet ist oder nicht. Meistens jedenfalls. Doch bei Versicherungen und vor allem der Altersvorsorge hängen zahlreiche Regelungen davon ab, ob eine Partnerschaft vom Standesamt bestätigt worden ist beziehungsweise ob es sich bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt oder eben nicht. Das Swiss Life Thema des Monats April „Paare ohne Trauschein“ erklärt unter www.swisslife.de/paare, was Paare beachten sollten, die zwar auf das „Ja“ im Standesamt verzichten wollen, nicht aber darauf, ihren Partner für den Fall der Fälle finanziell abzusichern.

Riester- und Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge oder private Lebens- und Rentenversicherungen – das Rentenpolster für einen entspannten Ruhestand kann verschiedentlich aufgestockt werden. Doch nicht jede Methode bietet die Option, seinen Partner mit abzusichern. Während es beispielsweise bei einer Betriebsrente möglich ist, den Lebensgefährten in die Versicherung zu integrieren, ist dies bei der Rürup-Rente ausgeschlossen. Auch an der Haltung der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht zu rütteln: Nur wenn ein Paar verheiratet ist beziehungsweise in einer eingetragenen Gemeinschaft lebt, hat auch der Partner des Versicherten Leistungsansprüche. Die Konsequenzen sind gravierend: Stirbt der versicherte Partner, erhält der unverheiratete Hinterbliebene keine Witwen- bzw. Witwerrente. Ebenso bestehen keine Ansprüche auf einen Versorgungsausgleich, sollte die Partnerschaft in die Brüche gehen. Das ist besonders dramatisch, wenn einer der beiden beruflich zurücksteckt, um beispielsweise die Kinder zu betreuen.

In nichtehelichen Partnerschaften ist jeder selbst für seine Rentenansprüche verantwortlich. Das sollten Paare ohne Trauschein in ihrer Vorsorgeplanung unbedingt berücksichtigen. 

Übrigens: Seit Anfang 2009 sind in Deutschland kirchliche Trauungen auch ohne vorherige standesamtliche Eheschließung möglich. Aber in den Augen von Ämtern und Versicherungen ändert sich damit nichts am Familienstand, d. h. das Paar gilt weiterhin als unverheiratet. Somit bestehen auf Grundlage einer religiösen Eheschließung keine Ansprüche auf die Versicherungen und die Rente des Partners.

Swiss Life in Deutschland

Swiss Life zählt zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.

Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Firmenkunden.

Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit ein. Moderne fondsgebundene Vorsorgeprodukte mit wählbaren Garantien runden das Angebot ab. Gerade in den Bereichen der Berufsunfähigkeitsabsicherung und fondsgebundenen Vorsorgelösungen setzt Swiss Life auf dem deutschen Markt Maßstäbe.

Für Firmenkunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Durch das Angebot aller fünf Durchführungswege deckt Swiss Life das gesamte Spektrum der betrieblichen Vorsorge ab. Rund 50.000 Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.

Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 700 fest angestellte Mitarbeiter/innen im Innen- und Außendienst sowie bei unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 17 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life für ihre Vertriebspartner ein flächendeckendes Servicenetz. Der Vertrieb der Vorsorgeprodukte erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten, Finanzdienstleistern und Banken.