Geht eine Ehe in die Brüche, stehen Paare nicht selten auch vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Wer hat was in die Ehe eingebracht, welches Vermögen wurde gemeinsam erwirtschaftet und wie sieht es mit dem Unterhalt aus? Ebenso müssen die Rentenansprüche geregelt werden. Insbesondere, wenn ein Partner der Familie zu Liebe in seinem Job ausgesetzt hat und deshalb keine eigenen Rentenanwartschaften erwerben konnte. Swiss Life widmet sich im Januar unter www.swisslife.de/vorsorge dem Thema Altersvorsorge und Scheidung. Der Versicherer zeigt, welche Auswirkungen eine Trennung auf gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche hat, gibt Tipps und erklärt die Neuregelung des Versorgungsausgleichs.

Der Versorgungsausgleich ist Bestandteil des deutschen Familienrechts und kommt bei einer Scheidung zum Tragen. Damit werden die während der Ehe vom Paar erworbenen Anwartschaften auf eine Rentenversicherung ausgeglichen. Im September 2009 wurde der Versorgungsausgleich neu geregelt, um die Aufteilung der Rentenanwartschaften zwischen den Eheleuten gerechter zu gestalten. Nun gilt, dass die Anrechte in dem Versorgungssystem geteilt werden, in dem sie entstanden sind. Das kann zum Beispiel die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche oder private Altersversorgung sein.

„Seit der Reformierung des Versorgungsausgleichs erhält jeder der beiden Ex-Ehepartner ein eigenes Versorgungskonto bei dem jeweiligen Versorgungsträger. Dieses Prinzip nennt man ‚interne Teilung’. Demnach werden auch Ansprüche aus betrieblicher und privater Altersvorsorge bereits bei der Scheidung weitestgehend vollständig und endgültig ausgeglichen“, erklärt Dr. Alexander Klein, Jurist bei dem Swiss Life Tochterunternehmen Schweizer Leben PensionsManagement (SLPM) GmbH. „Früher wurden Anrechte – unabhängig davon, woher sie stammten – überwiegend in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Da diese Methode auf Prognosen beruhte, war sie aufwändig und fehleranfällig. Die Neuregelung des Versorgungsausgleichs soll für Transparenz und Gerechtigkeit bei der Aufteilung von Renten sorgen.“

Unter www.swisslife.de/vorsorge informiert Swiss Life detailliert über Regelungen und Ausnahmen des Versorgungsausgleichs, gibt praktische Tipps, die im Fall einer Beziehungskrise helfen, den Überblick zu behalten und zeigt auf, was man beachten muss, damit der Start in einen neuen Lebensabschnitt unter guten Vorzeichen steht.

Über Swiss Life

Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.

Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.

Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Rund 100.000 Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.

Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.