Der Verlust des Partners ist ein schwerer Schicksalsschlag, der nicht wieder gut zu machen ist. Sind die Hinterbliebenen jedoch finanziell abgesichert, müssen sie sich zumindest keine Sorgen um laufende Kosten wie Miete, Lebenshaltung und Darlehen machen. Allerdings verlassen sich viele ausschließlich auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und wissen nicht, dass diese, sofern man auf sie Anspruch hat, bei weitem nicht die entstandene finanzielle Lücke schließen. Unter www.swisslife.de/vorsorge veranschaulicht Swiss Life im Thema des Monats „Hinterbliebenenschutz“, wie leicht Angehörige in eine wirtschaftliche Notlage geraten können und nimmt die verschiedenen Vorsorgeformen wie gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder private Lebens- und Rentenversicherung unter die Lupe.

In vielen Fällen erhalten Angehörige eine Hinterbliebenenrente, sofern der Verstorbene Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung war. Doch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Zum Beispiel müssen mindestens fünf Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Wie lange die Leistungen gezahlt werden und wie hoch sie sind, hängt darüber hinaus u. a. vom Alter des Verwitweten ab. Beispielsweise hat ein Hinterbliebener, der jünger als 45 Jahre ist und keine Kinder erzieht, Anspruch auf 25 % der Rente des Ehepartners – allerdings nur zwei Jahre lang.

„Viele unterliegen bezüglich der Hinterbliebenenansprüche einem folgenschweren Irrtum und gehen davon aus, sie hätten Anspruch auf einen Teil des Einkommens des Partners. Dem ist aber nicht so. Zugrunde gelegt wird nicht das Einkommen, sondern der Rentenanspruch des Verstorbenen. Die Hinterbliebenenzahlungen sind also wesentlich geringer, als oft erwartet wird“, warnt Wolfgang Hiemer, Leiter der Abteilung Produktkonzeption bei Swiss Life.

Der Experte rät, auch den nicht berufstätigen Partner abzusichern: „Stirbt die Ehefrau, die sich bisher ausschließlich den Kindern und dem Haushalt widmete, ändert sich am Haushaltseinkommen zwar nichts. Aber der Witwer ist, je nach Alter des Nachwuchses, einige Jahre auf Unterstützung von außen angewiesen, also auf Kinderbetreuung und Haushaltshilfe. Hierfür fallen schnell hohe Summen an.“

Führt man sich den Leistungsumfang der gesetzlichen Rentenversicherungen vor Augen, wird deutlich, dass eine zusätzliche Vorsorge unumgänglich ist. Doch welche Form der Hinterbliebenenabsicherung ist die richtige? Im Swiss Life Vorsorge-Know-how bietet der Versicherer einen Überblick über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten und zeigt anhand eines konkreten Rechenbeispiels die Brisanz des Themas auf.

Über Swiss Life

Swiss Life zählt heute zu den führenden ausländischen Versicherern auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen ist unabhängiger Anbieter für innovative Versicherungsprodukte und Dienstleistungen in den Bereichen Vorsorge und Sicherheit.

Das breite Produktangebot richtet sich sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden. Im Privatkundensegment bringt Swiss Life langjährige Erfahrung unter anderem in der privaten Rentenversicherung, der Lebensversicherung sowie in der Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit ein.

Für Geschäftskunden stehen speziell für ihren Bedarf entwickelte Versorgungsmodelle im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Rund 100.000 Unternehmen aller Branchen und Größen erhalten mittlerweile eine betriebliche Versorgungslösung von Swiss Life.

Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen hat ihren Sitz in München und wird von Klaus G. Leyh, Hauptbevollmächtigter der Niederlassung für Deutschland, geleitet. Derzeit sind rund 780 fest angestellte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sowie unseren Tochtergesellschaften beschäftigt. Mit 22 Filialdirektionen gewährleistet Swiss Life ein flächendeckendes Servicenetz. Der Hauptvertrieb erfolgt über die Zusammenarbeit mit Maklern, Mehrfachagenten und Finanzdienstleistern.