Der Eintrag im Aktienregister der Swiss Life Holding AG ist die gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung der Mitwirkungsrechte der Aktionäre an der Generalversammlung.

Ziel und Zweck des Eintrags

Durch die Eintragung im Aktienregister erhalten die Aktionäre zusätzliche Rechte und vereinfachen die Verwaltung der Titel. Dazu zählen:

  • Die Aktionärin/der Aktionär erhält die gesetzlichen Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung
  • Die Transfers der registrierten Titel werden im Aktienregister nachgeführt
  • Die Aktionärsdaten werden aktiv verwaltet
  • Die Einladung zur Generalversammlung wird den Aktionären samt Traktandenliste zugestellt.

Eintragung ins Aktienregister der Swiss Life Holding AG

Aktionäre, die in einem Depot bei Swiss Life Aktien halten, können sich als Eigentümer oder als Nutzniesser im Aktienregister eintragen lassen.

So können Sie Ihre Stimmrechte bereits an der nächsten Generalversammlung der Swiss Life Holding AG persönlich oder durch Stimmrechtsvertretung aktiv wahrnehmen.

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