Die jährliche Generalversammlung ist das oberste Organ der Swiss Life Holding. Die Generalversammlung findet jeweils im April oder Mai statt, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Jeder eingetragene Aktionär erhält vor der Versammlung eine persönliche Einladung sowie eine detaillierte Traktandenliste. Die Traktandenliste wird ausserdem in verschiedenen Medien sowie im Internet veröffentlicht.
Die Einberufung und die Durchführung stehen unter der Verantwortung der Abteilung Shareholder Services, welche sicherstellt, dass:
- die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre rechtzeitig eingeladen werden.
- die Stimmrechtsausübung durch direkte Teilnahme oder durch Stimmrechtsvertretung erfolgen kann.
- Die nächste ordentliche Generalversammlung der Swiss Life Holding AG findet am 14. Mai 2025 in der Swiss Life Arena in Zürich-Altstetten statt.
Generalversammlung vom 15. Mai 2024
Protokoll | de | |||
Abstimmungsresultate | de | en | ||
Medienmitteilung | de | en | ||
Einladung und Traktandenliste | de | en | fr | it |
Separate Beilage: Statutenrevision 2024 |
de | en | fr | it |
Aktionärsbrief | de | en | fr | it |
Swiss Life Jahresergebnis 2023 | en | |||
Die Rolle des Verwaltungsrats bezüglich Sustainability | en | |||
Rede Verwaltungsratspräsident | de | en | ||
Rede CEO | de | en |
Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.
Adressänderung für Aktionäre
Bitte nutzen Sie das Formular, um uns als Aktionär Ihre Adressänderung mitzuteilen.
Mitwirkungsrechte
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% des gesamten Aktienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinigen.
Kontaktieren Sie uns!