Die jährliche Generalversammlung ist das oberste Organ der Swiss Life Holding. Die Generalversammlung findet jeweils im April statt, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Jeder eingetragene Aktionär erhält vor der Versammlung eine persönliche Einladung sowie eine detaillierte Traktandenliste. Die Traktandenliste wird ausserdem in verschiedenen Medien sowie im Internet veröffentlicht.
Die Einberufung und die Durchführung stehen unter der Verantwortung der Abteilung Shareholder Services, welche sicherstellt, dass:
- die im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre rechtzeitig eingeladen werden.
- die Stimmrechtsausübung durch direkte Teilnahme oder durch Stimmrechtsvertretung erfolgen kann.
- Die nächste ordentliche Generalversammlung der Swiss Life Holding AG findet am 28. April 2023 in der Swiss Life Arena in Zürich-Altstetten statt.
- Der letzte Aktieneintragungstermin für die ordentliche Generalversammlung 2023 ist der 14. April 2023 (12.00 CET), damit Weisungen bis zum 21. April 2023 (12.00 CET) erfolgen können.
Generalversammlung vom 28. April 2023
Leider ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen Sie es später nochmals.
Adressänderung für Aktionäre
Bitte nutzen Sie das Formular um uns als Aktionär Ihre Adressänderung mitzuteilen.
Mitwirkungsrechte
Bei der Ausübung des Stimmrechts kann kein Aktionär für eigene und vertretene Aktien zusammen mehr als 10% des gesamten Aktienkapitals direkt oder indirekt auf sich vereinigen.