Informationen zu unseren aktuellen und vergangenen Aktienrückkaufprogrammen.
Der Verwaltungsrat der Swiss Life Holding AG ("Swiss Life" oder die "Gesellschaft") hat am 2. Dezember 2024 den Rückkauf eigener Namenaktien von je CHF 0.10 Nennwert (die "Swiss Life Aktien") bis zu einem Anschaffungswert von maximal CHF 750 Millionen im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms zur Kapitalherabsetzung genehmigt (das "Rückkaufprogramm").
Das Rückkaufprogramm, welches am 3. Dezember 2024 bekannt gegeben wurde, startet am 9. Dezember 2024 und läuft gezielt bis Ende Mai 2026 (18 Monate). Der Rückkauf der Aktien erfolgt über eine zweite Handelslinie an der SIX Swiss Exchange AG, auf welcher ausschliesslich Swiss Life mittels der mit dem Rückkauf beauftragten Zürcher Kantonalbank als Käuferin auftritt und Swiss Life Aktien zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung erwirbt.
Verkaufswillige Aktionäre von Swiss Life haben daher die Wahl, Swiss Life Aktien entweder im normalen Handel zu verkaufen oder der Gesellschaft auf der zweiten Handelslinie anzudienen. Die über die zweite Handelslinie verkauften Swiss Life Aktien unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 Prozent auf der Differenz zwischen dem Rückkaufpreis der Swiss Life Aktie und ihrem Nennwert von CHF 0.10. Die Gesellschaft bzw. die beauftragte Bank wird diese Steuer vom Rückkaufspreis zuhanden der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Abzug bringen. In der Schweiz domizilierte Personen haben Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn sie zum Zeitpunkt der Rückgabe das Recht zur Nutzung der Swiss Life Aktien besassen, die erhaltene Bruttoleistung in ihrer Steuererklärung ordnungsgemäss deklarierten (natürliche Personen) bzw. den mit der Verrechnungssteuer belasteten Ertrag entsprechend verbuchten (juristische Personen) und keine Steuerumgehung vorliegt (Art. 21 VStG). Im Ausland domizilierte Personen können die Verrechnungssteuer nach Massgabe allfälliger Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern.
In Bezug auf die direkte Bundessteuer stellt bei im Privatvermögen gehaltenen Swiss Life Aktien die Differenz zwischen dem Rückkaufpreis der Swiss Life Aktien und deren Nennwert steuerbares Einkommen dar (Nennwertprinzip). Bei im Geschäftsvermögen gehaltenen Swiss Life Aktien stellt die Differenz zwischen dem Rückkaufpreis der Swiss Life Aktien und dem Buchwert derselben steuerbaren Gewinn dar (Buchwertprinzip). Die Praxis zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der Regel jener der direkten Bundessteuer. Aktionäre mit Steuerdomizil im Ausland werden gemäss der Gesetzgebung des entsprechenden Landes besteuert.
Diese Ausführungen stellen keine umfassende Darstellung möglicher Steuerfolgen und keine Steuerberatung dar. Aktionären wird geraten, ihren eigenen Steuerberater hinsichtlich der steuerlichen Folgen einer Teilnahme am Rückkaufprogramm zu konsultieren.
Weitere Informationen zum Rückkaufprogramm finden Sie in den offiziellen Inseraten in Deutsch und Französisch:
Swiss Life Holding AG | Valor | ISIN | Ticker Symbol |
Ordentliche Handelslinie | 1.485.278 | CH0014852781 | SLHN |
Zweite Handelslinie | 44.539.526 | CH0445395269 | SLHNE |
Maximales Rückkaufvolumen pro Tag (berechnet gemäss Art. 123 Abs. 1 lit. c FinfraV):
Swiss Life ist auf ein maximales Rückkaufsvolumen von 18 763 Aktien pro Tag limitiert.
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