Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz oder die Statuten an die Generalversammlung als formell oberstes Organ der Aktiengesellschaft übertragen sind.
Klaus Tschütscher
Vizepräsident des Verwaltungsrats
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Henry Peter
Mitglied des Verwaltungsrats
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Franziska Tschudi Sauber
Mitglied des Verwaltungsrats
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Damir Filipovic
Mitglied des Verwaltungsrats
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Adrienne Corboud Fumagalli
Mitglied des Verwaltungsrats
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Stefan Loacker
Mitglied des Verwaltungsrats
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Martin Schmid
Mitglied des Verwaltungsrats
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Monika Bütler
Mitglied des Verwaltungsrats
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Severin Moser
Mitglied des Verwaltungsrats
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Philomena Colatrella
Mitglied des Verwaltungsrats
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Informationen zum Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten, die nicht durch das Gesetz (Art. 698 OR) oder die Statuten an die Generalversammlung als formell oberstes Organ der Aktiengesellschaft übertragen sind. Ihm obliegen im Rahmen der unübertragbaren gesetzlichen Aufgaben insbesondere die Oberleitung der Gruppe sowie die Aufsicht über die Konzernleitung.
Der Verwaltungsrat besteht nach Vorgabe der Statuten aus mindestens 5 und höchstens 14 Mitgliedern. Der Präsident, die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses des Verwaltungsrats werden von der Generalversammlung einzeln für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Unter dem Begriff eines Jahres ist der Zeitraum von einer ordentlichen Generalversammlung bis und mit der nächsten zu verstehen. Die Mitglieder, deren Amtsdauer abläuft, sind sofort wieder wählbar.
Das Organisationsreglement sieht vor, dass ein Mitglied des Verwaltungsrats mit der ordentlichen Generalversammlung desjenigen Jahres, in welchem das betreffende Mitglied das 70. Altersjahr erreicht, automatisch aus dem Verwaltungsrat ausscheidet.